Kurzzeitpflege

Unser Haus hat einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI.

Der Anspruch zur Kurzzeitpflege beträgt pro Jahr 28 Tage. Eine Pflegstufe ist Voraussetzung für die Genehmigung der Kurzzeitpflege. Ein Antrag muss bei der Pflegekasse eingereicht werden. Pflegewohngeld wird für diese Zeit vom Heim beantragt, so dass sich die Heimkosten wie folgt zusammensetzen:

Pflegestufe I II III
Tagespflegesatz 75,79 € 85,26 € 95,79 €
Gesamtkosten 28 Tage 2.122,12 € 2.387,28 € 2.682,12 €
Pflegegeld der Pflegekassen 1.142,68 € 1.407,84 € 1.612,00 €
Pflegewohngeld 347,20 € 347,20 € 347,20 €
Eigenanteil 632,24 € 632,24 € 722,92 €


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