Heimaufnahme
Wir unterstützen und begleiten Sie selbstverständlich bei allen notwendigen Anträgen und Formularen für die Krankenkasse, das Amtsgericht oder das Sozialamt.
Pflegestufe
Bei der Heimaufnahme sollte eine Pflegestufe vorliegen bzw. der Antrag gestellt sein. Für den Antrag auf Zuerkennung einer Pflegestufe reicht eine formlose Anfrage bei der Krankenkasse/Pflegekasse (durch den zukünftigen Bewohner bzw. dessen Betreuer).
Ärztliche Atteste
Der Hausarzt muss die Pflegebedürftigkeit seines Patienten vor der Heimaufnahme bescheinigen.
Wichtig: Die Bescheinigung „frei von ansteckenden Krankheiten" ist die wichtigste Bescheinigung vor einer Heimaufnahme. Diese kann entweder vom Hausarzt oder vom Krankenhaus ausgestellt werden, sie muss eine TBC (Tuberkulose) und MRSA (multiresistente Keime) ausschließen.
Anmeldung bei der Pflegekasse
Vor der Heimaufnahme muss die Pflegekasse informiert werden. Diese Information geben wir an die zuständige Pflegekasse weiter.
Fragen zur Betreuung
Sollte die Betreuung des Bewohners bei Einzug ins Heim noch nicht geklärt sein, wird ein Termin mit dem Amtsgericht vereinbart. Zu diesem Termin muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die bestätigt, dass der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbst verwalten kann.
Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten beim Sozialamt
Wenn die Rente oder sonstige Einkünfte nicht ausreichen, die Heimkosten zu bezahlen, kann beim Sozialamt der Antrag auf Zahlung der ungedeckten Heimkosten (Ungedeckte Heimkosten = Gesamtbetrag minus Zuschuss der Pflegekasse), gestellt werden. Beim Antrag sind mitzubringen: Rentenbescheide, Kontoauszüge und Sparbücher.